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Aufstiegs-BAföG - Aufstieg durch Bildung

Wer sich beruflich weiterbilden will, muss in aller Regel viel investieren: Arbeit, Zeit, Engagement und Geld sind nötig, um sich zusätzlich zum Beruf erfolgreich zu qualifizieren und einen höheren Abschluss zu erreichen. Mit dem Aufstiegs-BAföG wird die Finanzierung leichter.

 

 

Antrag auf Aufstiegs-BAföG: Online oder auf Papier

Beantragen Sie Aufstiegs-BAföG rechtzeitig: Beiträge zum Unterhalt werden frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde - nicht rückwirkend. Stellen Sie notfalls einen formlosen Antrag, um die Frist einzuhalten.

Beiträge zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, zu den Kosten des "Meister-Stücks" oder zur Kinderbetreuung müssen spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Fortbildungsmaßnahme bzw. des Maßnahmenabschnitts beantragt werden.

 

AFBG-Online-Antrag

Besonders praktisch, denn

  • Ihre Angaben werden schon bei der Eingabe auf Plausibilität geprüft.
  • Das hilft Fehler zu vermeiden und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.
  • Sie können sich online im Verwaltungsportal Hessen www.bafoeg-hessen.de  jederzeit über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags informieren.

 

Antrag auf Papier: Falls Sie Ihre Angaben lieber in ein Papier-Formular eintragen möchten, finden Sie die nötigen Formblätter auf

 

Belege oder Ähnliches, die Sie uns per E-Mail schicken, nehmen wir ausschließlich als PDF-Dateien an. E-Mail-Anhänge dürfen nicht größer als 30 MB sein. E-Mails mit einem höheren Datenvolumen werden automatisch abgewiesen.

 

So erreichen Sie uns

Wenn Sie in der Stadt Kassel oder den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg oder Werra-Meißner leben, ist Ihre Anlaufstelle zum Thema Aufstiegs-BAföG das Studierendenwerk Kassel am Hauptstandort der Universität Kassel am Holländischen Platz, Campus Center, Moritzstr. 18, 34127 Kassel.

  • Beratung am Telefon
    Jürgen Lill
    Montag - Donnerstag, 9 - 11 Uhr
    T. +49 561 804-2569


Postanschrift: Postfach 10 36 60, 34036 Kassel
 

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