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Der Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag finanziert das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf Basis eines solidarischen Modells. Alle, die hier eine eigene Wohnung bewohnen, müssen den Rundfunkbeitrag zahlen. Auch Studierende, auch solche aus dem Ausland.

 

Ausführliche Informationen über den Rundfunkbeitrag und über Befreiungsmöglichkeiten:

 

 

Um den Umgang mit dem Rundfunkbeitrag zu erleichtern, haben wir unten die häufigsten Fragen von Studierenden zusammengestellt und beantwortet.


1. Eine Wohnung = ein Beitrag. Aber wer muss zahlen?

Alle volljährigen Studentinnen und Studenten, die eine eigene Wohnung haben, müssen den Rundfunkbeitrag zahlen – 18,36 Euro.
Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei den Eltern wohnen, können sich auf Antrag befreien lassen. Die genauen Regelungen stehen auf www.rundfunkbeitrag.de 

 

2. Was ist eine „Wohnung“?
Grundsätzlich zählt als Wohnung in diesem Sinne jede baulich abgeschlossene Raumeinheit, die

  • zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
  • durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen – also nicht durch einen anderen Wohnraum – betreten werden kann.


3. Ich wohne in einem Studierendenwohnheim. Was muss ich dann tun?

  • Wohnheimzimmer in Wohngruppen und Einzelappartements: Alle Zimmer oder Einzelappartements, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, gelten als Wohnung. Auch, wenn sie kein eigenes Bad und/oder keine eigene Küche haben. Deswegen zahlt man pro Zimmer bzw. pro Appartement als Mieter den Rundfunkbeitrag von 18,36 €.
  • Doppelappartements und Studiowohnungen: Wenn im Wohnheim mehrere Zimmer wie in einer Wohnung gestaltet sind und eine Wohnungstür diesen Bereich vom allgemeinen Flur oder Treppenhaus trennt, muss für diese WG nur eine Mieterin bzw. ein Mieter zahlen. Wer das sein soll, kann man gemeinsam entscheiden. Sollten die anderen bereits angemeldet sein, können sie sich abmelden. Formulare für das An- und Abmelden gibt es auf www.rundfunkbeitrag.de

 

4. Muss ich zahlen, obwohl ich in einer WG / bei meinen Eltern wohne?

Pro Wohnung muss nur eine volljährige Person den Rundfunkbeitrag zahlen. Wenn die Eltern bereits angemeldet sind, genügt das. Wer in einer WG zahlt, entscheiden die Bewohnerinnen und Bewohner - alle anderen, die vielleicht bereits zahlen, können sich als Zahler/in des Rundfunkbeitrags abmelden. Alles darüber auf www.rundfunkbeitrag.de

 

5. Ich bekomme BAföG - was muss ich tun?

Wer BAföG bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung gilt dann auch für Ehepartner/in oder eingetragene/n Lebenspartner/in - aber nicht für andere Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner.

 

6. Müssen auch ausländische Studentinnen und Studenten Rundfunkbeitrag zahlen?

Ja.

 

7. Ich möchte mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen. Wie geht das?

Alle nötigen Informationen und Formulare gibt es auf www.rundfunkbeitrag.de Den ausgefüllten Antrag muss man zusammen mit den entsprechenden Nachweisen per Post an den

  • Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln

schicken.

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