Über uns - Aufgaben
In § 3 Abs. 1 des Hessischen Studierendenwerksgesetzes heißt es: "Aufgabe der Studierendenwerke ist die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche, sportliche und kulturelle Förderung der Studierenden. Die Studierendenwerke berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern, Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und ausländischen Studierenden. Sie fördern die Vereinbarkeit von Studium und Familie sowie Studium und Behinderung."
Rund 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind beim Studierendenwerk Kassel mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben befasst:
- Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) - sogenanntes "Aufstiegs-BAföG" -,
- gastronomisches Angebot in Mensen und Cafeterien
- Bau und Betrieb von Studierendenwohnheimen
- Vermittlung privater Zimmer und Wohnungen
- Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung
- Angebot Allgemeiner Sozialberatung, Studienfinanzierungsberatung, Psychologische Beratung, Rechtsberatung
- Kinderbetreuung
Diese Aufgaben gehören zu den wichtigsten Arbeitsbereichen des Studierendenwerks.
Das Studierendenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Es untersteht der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.