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Über uns - Aufgaben

In § 3 Abs. 1 des Hessischen Studierendenwerksgesetzes heißt es: "Aufgabe der Studierendenwerke ist die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche, sportliche und kulturelle Förderung der Studierenden. Die Studierendenwerke berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern, Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und ausländischen Studierenden. Sie fördern die Vereinbarkeit von Studium und Familie sowie Studium und Behinderung."

Rund 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind beim Studierendenwerk Kassel mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben befasst:

Diese Aufgaben gehören zu den wichtigsten Arbeitsbereichen des Studierendenwerks.

Das Studierendenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Es untersteht der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

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