Über uns - Aufgaben
In § 3 Abs. 1 des Hessischen Studentenwerksgesetzes heißt es: "Aufgabe der Studentenwerke ist die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche, sportliche und kulturelle Förderung der Studierenden. Die Studentenwerke berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern, behinderten Studierenden und ausländischen Studierenden. Sie fördern die Vereinbarkeit von Studium und Familie."
Rund 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind beim Studierendenwerk Kassel mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben befasst:
- Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) - sogenanntes "Aufstiegs-BAföG" -,
- gastronomisches Angebot in Mensen und Cafeterien
- Bau und Betrieb von Studierendenwohnheimen
- Vermittlung privater Zimmer und Wohnungen
- Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung
- Angebot Allgemeiner Sozialberatung, Studienfinanzierungsberatung, Psychosozialer Beratung, Rechtsberatung
- Kinderbetreuung
Diese Aufgaben gehören zu den wichtigsten Arbeitsbereichen des Studierendenwerks.
Das Studierendenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Es untersteht der Rechtsaufsicht des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.