Ausbildungsförderung BAföG
Für viele Studierende ist das BAföG die günstigste Möglichkeit, ihr Studium finanziell abzusichern. Wir beraten und informieren Sie über den Weg zum BAföG, rechnen aus, ob Sie einen Anspruch auf BAföG haben und bearbeiten Ihren Antrag.
Wie viel BAföG ist möglich?
- Besseres BAföG ab Wintersemester 2024/2025
- BAföG-Bedarfssätze für Studentinnen und Studenten im Detail
- BAföG-Freibeträge im Detail
Besseres BAföG ab Wintersemester 2024/2025
- Die Grundbedarfsätze des BAföG wurden um fünf Prozent angehoben.
- Die Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Studierende stieg von 360 auf 380 Euro angehoben.
- Wer vor der Aufnahme eines Studiums bestimmte Sozialleistungen bezieht, hat jetzt einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Das Geld wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
- Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehe- oder Lebenspartners bzw. der Ehe- oder Lebenspartnerin der Geförderten wurden um insgesamt 5,25 Prozent angehoben. Ebenso stiegen die Freibeträge bei der Darlehensrückzahlung um 5,25 Prozent.
- Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines "Minijobs" hinzuverdienen können, ohne dass das auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.
- Ein so genanntes Flexibilitätssemester gibt allen Studierenden einmalig die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus ein Semester lang weiter BAföG zu erhalten. Damit ist es jetzt zum Beispiel möglich, sich ganz auf die Abschlussarbeit zu konzentrieren, auch wenn die formale Regelstudienzeit leicht überschritten wird.
- Ein Fachrichtungswechsel kann ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch auch noch etwas später im Bachelor-Studium stattfinden.
Warum sich ein BAföG-Antrag lohnen kann
Wenn Sie studieren wollen, Ihnen jedoch das Geld für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung fehlt, dann löst das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglicherweise dieses Problem für Sie. Sie finden hier eine Reihe von Informationen sowie Hinweise auf weitere nützliche Websites. Dabei geht aber nichts über das persönliche Gespräch mit den BAföG-Beraterinnen und -Beratern. Sie kennen sich aus, beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen gerne.
Die populärsten Irrtümer in Sachen BAföG erklären, warum es sich lohnen kann, einen Antrag zu stellen:
- »Meine Eltern verdienen zu viel!«
Das denken viele - und irren sich oft. Denn wie hoch das elterliche Einkommen, das für den BAföG-Antrag zugrunde gelegt wird, tatsächlich ist, muss erst berechnet werden. Es gibt einige Faktoren, die die sich darauf auswirken. Etwa die Zahl der Geschwister. Ob das Einkommen der Eltern wirklich zu hoch ist, wissen Sie tatsächlich erst, wenn Ihr BAföG-Antrag gestellt und bearbeitet wurde.
- »Die paar Euro lohnen sich doch kaum!«
Wenn 611 Euro im Monat für Sie nur ein paar Euro sind - bitte. Das ist nämlich zurzeit der durchschnittliche Förderbetrag beim BAföG für Studierende. Aber auch wenn's weniger gibt, heißt es: Haben oder nicht haben. Um so weniger kostbare Zeit geht fürs Jobben drauf ...
- »Ich hab aber einen Job, und den will ich auch behalten!«
Das können Sie auch. BAföG-EmpfängerInnen dürfen bis zu 6.251,04 Euro brutto im Bewilligungszeitraum (12 Monate) verdienen, ohne dass das zu Abzügen beim BAföG führt. Das bedeutet, Sie können einen 520-Euro-Minijob haben.
- »Ich hab bestimmt zu viel gespart!«
Der Freibetrag vom Vermögen ist auf 15.000 Euro festgesetzt, wenn Sie jünger als 30 Jahre sind. Sind Sie älter als 30, sind es sogar 45.000 Euro. Nur was darüber liegt, wird (verteilt auf den Bewilligungszeitraum, in der Regel 12 Monate) aufs BAföG angerechnet.
- »Meine Leistungen sind bestimmt nicht gut genug!«
Grundsätzlich ist ein Leistungsnachweis ab dem 5. Fachsemester erforderlich, der bescheinigt, dass Sie die bis dahin „üblichen“ Leistungen erbracht haben.
- »Aber die ganzen Schulden!«
Erstens: Zurückgezahlt werden muss nur die Hälfte (und zwar als zinsloses Darlehen), die andere Hälfte gibt's geschenkt! Zweitens: Beim BAföG sind die Schulden auf maximal rund 10.000 Euro begrenzt!
- »Für meinen Master bekomme ich sowieso keine Förderung mehr!«
Das ist falsch. Grundsätzlich kann ein Masterstudiengang gefördert werden, wenn er auf einem Bachelorstudiengang aufbaut und außer dem Bachelorstudiengang noch kein Studiengang abgeschlossen wurde. Wenn Sie vor dem Master einen gestuften Diplomstudiengang an der Uni Kassel absolviert haben, ist nach einem Diplom I unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Förderung des darauf aufbauenden Masterstudiengangs möglich - bei Verleihung des Diplom-II-Grades.
Die Altersgrenze für die Förderung von Masterstudiengängen liegt bei 35 Jahren. Entscheidend ist der Beginn des Masterstudiengangs.
- »Die Förderdauer ist zu kurz!«
Für manche ist sie zu kurz. Aber die Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit. Und wenn's danach tatsächlich eng werden sollte, gibt's ja unter Umständen die »Studienabschlusshilfe«. Die gibt allen BAföG-Berechtigten auch nach einer Unterbrechung der Förderung von bis zu 4 Semestern die Möglichkeit, das Studium mit Hilfe des BAföG abzuschließen, wenn auch nur (wie bisher) als verzinsliches Bankdarlehen. Obendrein gibt es in bestimmten Ausnahmefällen auch die Möglichkeit, die Förderdauer zu verlängern.
- »Ich hätte doch viel früher BAföG beantragen müssen!«
Sollen schon. Aber nicht müssen. Für einen BAföG-Antrag ist es (fast) nie zu spät. Egal ob im 1. oder 5. Semester, egal ob zu Semesterbeginn oder mitten drin ...
- »Aber diese schrecklichen Formulare ...!«
Stimmt schon. Aber mit "BAföG Digital" werden Sie durch den Antrag geführt. Und wenn Sie dann noch Fragen zum Ausfüllen haben, beraten sie die freundlichen Beraterinnen und Berater beim Studierendenwerk sehr gern.