Info zur doppelten AFBG-Zahlung im Juli
Für Juli wurde das AFBG versehentlich doppelt an die hessischen Empfängerinnen und Empfänger ausgezahlt. Grund dafür war ein Zusammentreffen von Fehlern im Arbeitsablauf der zuständigen Dienstleister. Betroffen sind rund 2.000 Personen. Inzwischen wurden Bankrückrufe veranlasst. Sie verpflichten die Empfängerbanken, den Zahlungsempfänger innerhalb von zehn Geschäftstagen über den Rückruf der Überweisung zu informieren. Die betroffenen AFBG-Bezieherinnen und -bezieher sind laut Sozialgesetzbuch zur Rückzahlung verpflichtet.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur hat zusammen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und mit den Dienstleistern die Abläufe unmittelbar überprüft und zusätzliche Sicherungsmechanismen vereinbart.
Aufstiegs-BAföG - Aufstieg durch Bildung
Wer sich beruflich weiterbilden will, muss in aller Regel viel investieren: Arbeit, Zeit, Engagement und Geld sind nötig, um sich zusätzlich zum Beruf erfolgreich zu qualifizieren und einen höheren Abschluss zu erreichen. Mit dem Aufstiegs-BAföG wird die Finanzierung leichter.
- Aus Meister-BAföG wurde Aufstiegs-BAföG
- Das Gesetz im Wortlaut
- Ob das Aufstiegs-BAföG für Sie infrage kommt, sagen Ihnen die Beraterinnen und Berater beim Studierendenwerk
Antrag auf Aufstiegs-BAföG: Online oder auf Papier
Beantragen Sie Aufstiegs-BAföG rechtzeitig: Beiträge zum Unterhalt werden frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde - nicht rückwirkend. Stellen Sie notfalls einen formlosen Antrag, um die Frist einzuhalten.
Beiträge zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, zu den Kosten des "Meister-Stücks" oder zur Kinderbetreuung müssen spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Fortbildungsmaßnahme bzw. des Maßnahmenabschnitts beantragt werden.
Besonders praktisch, denn
- Ihre Angaben werden schon bei der Eingabe auf Plausibilität geprüft.
- Das hilft Fehler zu vermeiden und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.
- Sie können sich online im Verwaltungsportal Hessen www.bafoeg-hessen.de jederzeit über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags informieren.
Antrag auf Papier: Falls Sie Ihre Angaben lieber in ein Papier-Formular eintragen möchten, finden Sie die nötigen Formblätter auf
Belege oder Ähnliches, die Sie uns per E-Mail schicken, nehmen wir ausschließlich als PDF-Dateien an. E-Mail-Anhänge dürfen nicht größer als 15 MB sein. E-Mails mit einem höheren Datenvolumen werden automatisch abgewiesen.
So erreichen Sie uns
Wenn Sie in der Stadt Kassel oder den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg oder Werra-Meißner leben, ist Ihre Anlaufstelle zum Thema Aufstiegs-BAföG das Studierendenwerk Kassel am Hauptstandort der Universität Kassel am Holländischen Platz, Campus Center, Moritzstr. 18, 34127 Kassel.
- Telefonische Sprechzeit Montag bis Donnerstag, 9-11 Uhr
Wer für Ihre Fragen und Anträge zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
- Beginnt Ihr Nachname mit den Buchstaben A - KAI, berät Sie:
Claudia Beinhoff, T. (0561) 804-2554
E-Mail Claudia.Beinhoff@Bafoeg-Hessen.de
- Beginnt Ihr Nachname mit den Buchstaben KAJ - PEL, berät Sie:
Sarah Büttler, T. (0561) 804-7029
E-Mail Sarah.Buettler((at))Bafoeg-Hessen.de
- Beginnt Ihr Nachname mit den Buchstaben PEM - Z, berät Sie:
Christina Lange, T. (0561) 804-2568
E-Mail Christina.Lange((at))Bafoeg-Hessen.de
Postanschrift: Postfach 10 36 60, 34036 Kassel
Kostenfreie Meisterausbildung
Zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG können Sie in Hessen die Förderung zur "kostenfreien Meisterausbildung" beantragen. Informationen zu diesem Programm finden Sie auf


