Kinder - präferiertes Einwahlverfahren
Für studierende Eltern gibt es einige Sonderregelungen bei der Studienorganisation. So können Sie zum Beispiel in den meisten Fachbereichen am präferierten Einwahlverfahren teilnehmen und solange Ihre Kinder jünger als drei Jahre alt sind, können Sie sich vom Studium beurlauben lassen.
Darüber hinaus gibt es für viele Vorlesungen Alternativen zur Präsenz - etwa Videoübertragungen oder Tonaufzeichnungen. Erkundigen Sie sich nach solchen Möglichkeiten am besten direkt bei Ihrem Fachbereich.
Viele Tipps zur Studienorganisation haben für Sie