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Studienstarthilfe für Erstsemester

Die Studienstarthilfe ist ein staatlicher Zuschuss von 1.000 Euro für Studierende, die

  • in ihr erstes Semester starten und noch nie an einer Hochschule oder Akademie eingeschrieben waren,
  • unter 25 Jahre alt sind,
  • im Monat vor dem Studienbeginn Sozialleistungen wie zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen haben.

Die Studienstarthilfe soll helfen, extra Kosten beim Start an der Uni aufzufangen - etwa für ein neues Notebook, den Umzug an den Studienort oder Ähnliches. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

  • Die Studienstarthilfe können Sie im BAföG-Portal  www.bafoeg-digital.de  beantragen.  Dort melden Sie sich mit der BundID an und geben Ihre Daten ein. Sie sollten außerdem Ihre Immatrikulationsbescheinigung und einen aktuellen Nachweis über den Bezug der Sozialleistungen einreichen können.

FAQ zur Studienstarthilfe:

 

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