CampusCard
Die CampusCard kann sowohl als Zahlungsmittel an den Kassen des Studierendenwerks als auch für die Druck- und Kopierstationen sowie einigen Automaten auf dem Campus verwendet werden. Sie gilt außerdem als Ausweis für die Standorte der Universitätsbibliothek. Die Bezahlfunktion kann dort zum Begleichen von Bibliotheksgebühren genutzt werden. Mieterinnen und Mieter der Studierendenwohnheime nutzen die Karte vor allem als Zahlkarte für Waschmaschinen und Trockner.
Mehr über die CampusCard auf www.uni-kassel.de/its/dienstleistungen/identity-und-accessmanagement/campuscard
Woher bekomme ich meine persönliche CampusCard der Universität Kassel?
Alle Informationen dazu finden Sie auf
Was muss ich tun, wenn ich die Karte zum Bezahlen nutzen will?
Auf die in der Karte enthaltene "Geldbörse" muss an einer der vom Studierendenwerk angebotenen Aufwerter-Stationen Geld aufgeladen werden. Außerdem sollten Sie den "Mensa-Status" (Studierende / Bedienstete / Auszubildende / Anwärterinnen und Anwärter / Praktikantinnen und Praktikanten, Gäste) prüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen.
Wo kann ich den "Mensa-Status" meiner CampusCard korrigieren oder verlängern lassen?
Studierende, Beschäftigte der Universität und des Studierendenwerks, Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Praktikatinnen und Praktikanten mit einem gültigen Uni-Account am Holländischen Platz aktualisieren oder verlängern den "Mensa-Status"-Eintrag auf ihren CampusCards selbst: Dafür stehen an allen Standorten der Universität Kassel so genannte Validier-Stationen zur Verfügung. Die "Mensa-Status"-Aktualisierung oder -Verlängerung dauert hier ca. 20 Sekunden. Detaillierte Informationen zum Validieren finden Sie auf www.uni-kassel.de/its/dienstleistungen/identity-und-accessmanagement/campuscard/anleitung/validierung
Studierende der Kassel School of Medicine und Beschäftigte des Studierendenwerks, die über keinen Uni-Account verfügen, kontaktieren uns bitte unter campuscard((at))studierendenwerk.uni-kassel.de.
Was bedeutet der "Mensa-Status"-Eintrag, der auf meine CampusCard gedruckt wird?
Nur Studierende, Beschäftigte, Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Praktikantinnen und Praktikanten der Universität können zum ermäßigten Preis in der Mensa essen. Ihr "Mensa-Status" muss deswegen auf der CampusCard eingetragen werden, damit Ihnen an der Mensakasse der ermäßigte Preis berechnet wird.
Sie finden den "Mensa-Status"-Eintrag unten rechts auf Ihrer Karte neben dem NVV-Logo. Dort steht auch, wann Sie das nächste Mal den eingetragenen "Mensa-Status" aktualisieren (=validieren) lassen müssen.
Bei Studierenden ist die CampusCard ab Wintersemester 2019/2020 auch Studierendenausweis und Semesterticket (siehe Abbildung rechts). Auf diesen Karten ist automatisch der Mensa-Status "Studierende/r" hinterlegt.
Danach gibt es noch diese Arten von "Mensa-Status":
- "Bedienstete/r" = Bedienstete der Universität Kassel
- "Bedienstete/r (A)" = Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter, Praktikantinnen und Praktikanten der Universität Kassel
- "Bedienstete/r (S)" = Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenwerks Kassel
- "Gast" = Gäste der Universität Kassel
Was muss ich tun, wenn beim Aktualisieren der falsche "Mensa-Status" eingetragen wurde?
Für die richtige "Mensa-Status"-Zuordnung ist das IT Servicezentrum (ITS) der Universität Kassel zuständig. Bei Problemen schreiben Sie bitte eine E-Mail an campuscard((at))uni-kassel.de oder rufen Sie an unter T. +49 561 804 5678.
Fehlermeldung "Karte nicht aktiviert"?
Wenn Ihnen beim Aktualisieren oder Verlängern des "Mensa-Status"-Eintrags Ihrer CampusCard diese Fehlermeldung angezeigt wird, wurde die Karte bisher noch nicht aktiviert. Deswegen kann der "Mensa-Status" nicht aktualisiert oder verlängert (=validiert) werden. Aktivieren Sie deswegen zunächst Ihre CampusCard auf https://campuscard.uni-kassel.de Informationen dazu finden Sie auf dem Hinweisblatt, das Sie zusammen mit der CampusCard bekommen haben.
Wie lange gilt der auf der CampusCard eingetragene "Mensa-Status"?
Seit dem Wintersemester 2018/2019 gilt der auf neuen Karten aktualisierte "Mensa-Status" immer sechs Monate - für Studierende jeweils bis zum 30. September bzw. bis zum 31. März. Danach haben Sie noch einen Monat lang Zeit, den "Mensa-Status" neu eintragen zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist bekommen Sie an den Kassen der Mensen und Cafeterien den Hinweis "Ihre Karte ist endgültig abgelaufen". Danach können Sie die Karte nur noch zum Bezahlen in der Bibliothek sowie an Kopierern nutzen. An den Kassen von Mensen und Cafeterien können Sie erst dann wieder mit der Karte zahlen, wenn Sie den "Mensa-Status" aktualisiert haben.
Speichert das Studierendenwerk meine Daten?
Nein, das Studierendenwerk liest keinerlei mit der Karte verbundene persönliche Daten der Nutzerinnen und Nutzer aus noch werden solche Daten an das Studierendenwerk weitergegeben. Die Nummer Ihrer CampusCard wird aus abrechnungstechnischen Gründen bei den Bezahlvorgängen gespeichert und gemäß Steuervorschriften nach Ablauf von zehn Jahren gelöscht, sofern das Vertragsverhältnis beendet wurde.
Wie kann ich meine persönliche CampusCard aufladen?
Sie können Ihre CampusCard bargeldlos, zuverlässig und bequem über Autoload aufladen. Informationen haben wir für Sie auf www.studierendenwerk-kassel.de/autoload zusammengestellt.
Falls Sie die CampusCard lieber mit Bargeld aufladen möchten, finden Sie Aufwerter-Stationen an mehreren Standorten:
- Zentralmensa, Campus Holländischer Platz, hinter dem Essenkasten im Eingangsbereich, während der Öffnungszeiten des Gastraums
- Bibliothek, Campus Holländischer Platz, Eingangsbereich bei den Schließfächern, Montag bis Freitag 8-23 Uhr, Samstag und Sonntag 10-21 Uhr
- Leo, Campus Holländischer Platz, Universitätsplatz 2, 1. Stock, Montag - Freitag 9-22 Uhr, Samstag und Sonntag 9-20 Uhr
- Cafeteria Pavillon, Campus Holländischer Platz, Diagonale 13, während der Öffnungszeiten
- Cafeteria am AVZ, Heinrich-Plett-Straße 40, Montag – Donnerstag 8-17 Uhr, Freitag 8-14 Uhr (zurzeit pandemiebedingt in der Mensa AVZ)
- Mensa am AVZ, Heinrich-Plett-Straße 40, Montag – Freitag 8-14.30 Uhr
- Murhardsche Bibliothek, Brüder-Grimm-Platz 4A, Fotokopierraum, Montag – Freitag 9-18 Uhr, Samstag 10-13 Uhr
- Kunsthochschule, Menzelstraße 13, Foyer vor der Mensa, Montag - Freitag 10-16 Uhr
- Wilhelmshöher Allee, Foyer Eingangsbereich bei der Cafeteria, Montag - Freitag 10-16 Uhr
- Witzenhausen, Nordbahnhofstraße, Vorraum der Bibliothek während des Semesters: Montag – Freitag: 9 bis 20 Uhr; August und September: Montag: 9 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag: 9 bis 16 Uhr; veranstaltungsfreie Zeit im Wintersemester Montag – Freitag: 9 bis 18 Uhr
- Witzenhausen, Mensa Steinstraße 19, Montag - Freitag 8-14 Uhr
Wie kann ich das Guthaben der Karte prüfen?
Um das Guthaben auf der Karte zu prüfen, schieben Sie die Karte bitte in den Kartenschlitz eines Aufwerters, bis sie einrastet. Im Display sehen Sie den aktuellen Guthabenstand. Der Guthabenstand wird außerdem beim Bezahlen an den Kassen, an den Waschmaschinenterminals, an den Automaten im LEO und an den Abwertern der Kopierer angezeigt. In der Zentralmensa können Sie sich Ihr CampusCard-Guthaben auf einem extra Anzeiger im Eingangsbereich ablesen.
Wie viel Geld kann ich auf die CampusCard aufladen?
Bitte prüfen Sie die auf Ihrer CampusCard eingetragene Kartennummer. Beginnt Sie mit einer "3", können Sie die "Geldbörse" Ihrer CampusCard mit einem Gesamtbetrag von maximal 90 Euro aufladen. Beginnt sie mit einer "4", beträgt der Maximalbetrag 150 Euro. Die Aufwerter akzeptieren Geldscheine à 5, 10, 20 oder 50 Euro. Bitte achten Sie darauf, den entsprechenden Geldbetrag passend bereit zu halten, denn: Die Aufwerter geben kein Wechselgeld heraus.
Bekomme ich eine Quittung über das eingezahlte Geld?
Ja, an den Aufwerter-Stationen in der Zentralmensa, in der Zentralbibliothek, im LEO Lernort, im Pavillon, in der Mensa Heinrich-Plett-Straße, der Mensa Kunsthochschule sowie in der Mensa Steinstraße in Witzenhausen. Dort stehen dafür Quittungsdrucker zur Verfügung.
Was muss ich tun, wenn der Aufwerter zwar das Geld einzieht, der entsprechende Betrag aber auf der Karte nicht angezeigt wird?
Füllen Sie bitte einen Antrag auf Auszahlung des Kartenguthabens (PDF zum Download) aus. Auszahlungen sind auch noch innerhalb von drei Monaten möglich, nachdem Sie die Universität Kassel verlassen haben.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
- schicken Sie dann per Post an das Studierendenwerk Kassel, Hauptverwaltung, Postfach 103660, 34036 Kassel.
Dann wird das Kartenguthaben ermittelt und eventuell vorhandenes Guthaben auf Ihr Konto überwiesen.
Kann ich mir ein Guthaben auf der Karte erstatten lassen?
Ja, vorausgesetzt, es liegt einer der folgenden Gründe vor:
- Der Aufwerter hat das Geld eingezogen, der entsprechende Betrag wird jedoch auf der Karte nicht angezeigt.
- Ihr Studium oder Ihr Dienstverhältnis an der Universität ist beendet.
In diesen Fällen füllen Sie bitte einen Antrag auf Auszahlung des Kartenguthabens (PDF zum Download) aus.
Den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag
- schicken Sie dann per Post an das Studierendenwerk Kassel, Hauptverwaltung, Postfach 103660, 34036 Kassel.
- Legen Sie dem Antrag unbedingt Ihre CampusCard bei. Einzige Ausnahme: Wenn Sie Geld eingezahlt haben, das Guthaben aber nicht auf die Karte gebucht wurde.
Dann wird das Kartenguthaben ermittelt und eventuell vorhandenes Guthaben auf Ihr Konto überwiesen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es keine Guthabenerstattung in anderen als den oben genannten Fällen gibt.
Auszahlungen sind auch noch innerhalb von drei Monaten möglich, nachdem Sie die Universität Kassel verlassen haben.
Was muss ich tun, wenn meine Karte kaputt ist bzw. nicht mehr gelesen werden kann?
Beim ITS der Universität Kassel bekommen Sie kostenlos Ersatzkarten. Eventuelles Restguthaben auf Ihrer defekten CampusCard können Sie auf diese übertragen lassen.
Was ist mit meinem Guthaben, wenn ich eine neue Karte bekommen habe?
Stellen Sie beim ITS der Universität Kassel einen Antrag auf Übertragung des Guthabens von Ihrer alten Karte auf die neue, wenn Sie diese abholen.
Wie kann ich Guthaben von einer Karte auf eine andere übertragen lassen?
Im Formular Antrag auf Übertragung von Kartenguthaben (PDF zum Download) geben Sie an, dass das Guthaben auf eine neue Karte übertragen werden soll. Geben Sie dabei unbedingt Ihre neue Kartennummer mit an. Sobald wir Ihren Antrag bearbeitet haben, informieren wir sie. Guthabenübertragungen sind an allen Kassen des Studierendenwerks möglich. Bitte teilen Sie unserer Mitarbeiterin / unserem Mitarbeiter an der jeweiligen Kasse mit, dass Sie einen „Guthaben-Transfer“ vornehmen lassen wollen.
Ich studiere an einer anderen Uni - esse ich in den Mensen und Cafeterien in Kassel und Witzenhausen zum Studierendenpreis?
Ja, das geht. Sie benötigen dafür entweder
- eine CampusCard (https://www.uni-kassel.de/ub/ausleihen/bibliotheksausweis) mit dem entsprechenden Mensa-Status-Eintrag oder
- eine Gastkarte in Kombination mit Ihrem Studierendenausweis.
CampusCard (Bibliotheksausweis): Falls Sie bereits eine CampusCard als Bibliotheksausweis nutzen, lassen Sie sich bitte an unserer Infotheke im Campus Center (https://www.studierendenwerk-kassel.de/kontakt/kontakt) den Mensa-Status „Studierende“ eintragen. Damit wird automatisch der Studierendenpreis berechnet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Studierendenausweis mit - nur wenn Sie diesen an der Infotheke vorlegen, wird der Mensa-Status angepasst.
Gastkarte: Kaufen Sie eine Gastkarte an einem unserer CampusCard-Aufwerter zum Preis 5 Euro (2 Euro davon sind Kartenguthaben). Damit Sie mit dieser Karte zum Studierendenpreis essen können, müssen Sie unsere Mitarbeitenden an den Kassen in Mensen und Cafeterien darauf hinweisen, dass Sie an einer anderen Hochschule studieren. Zeigen Sie dann unaufgefordert Ihren gültigen Studierendenausweis vor.
Kann ich mit einer Karte zahlen, wenn ich nicht an der Universität Kassel studiere oder arbeite?
An den Aufwerter-Automaten können Sie eine Gastkarte kaufen. Eine Gastkarte kostet 5 Euro. Darin enthalten ist ein Start-Guthaben von 2 Euro.
Was kann ich tun, wenn ich versehentlich eine Gästekarte am Aufwerter-Automaten gekauft habe?
Wenn Sie irrtümlich eine Gästekarte gekauft und diese weder aufgeladen noch an Fotokopierern benutzt haben, können Sie sie zurückgeben und sich den Kaufbetrag in Höhe von 5 Euro auf Ihr Konto zurückerstatten lassen.
Füllen Sie bitte einen Antrag auf Erstattung des Kaufpreises (PDF zum Download) aus.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
- schicken Sie dann per Post an das Studierendenwerk Kassel, Hauptverwaltung, Postfach 103660, 34036 Kassel.
Muss ich beim Umgang mit der Karte irgendwelche Besonderheiten beachten?
Da Ihre Chipkarte elektronisch lesbare Daten enthält, achten Sie bitte darauf, dass die Karte nicht in der Nähe von Magneten, Monitoren oder Lautsprechern gelagert wird und nicht beklebt werden darf, um die Lesbarkeit der Daten zu gewährleisten. Bewahren Sie Ihre Karte sorgfältig auf. Falls Sie sie doch verlieren sollten, informieren Sie bitte umgehend das IT-Servicezentrum oder sperren Sie die Karte online. Das vorhandene Guthaben kann auf eine neue Karte übertragen werden. Füllen Sie dazu bitte einen Antrag auf Auszahlung des Kartenguthabens (PDF zum Download) aus.
Was tue ich, wenn der Aufwerter selbst kaputt ist?
Bitte schreiben Sie uns eine Mail an campuscard((at))studierendenwerk.uni-kassel.de und teilen Sie uns unter Angabe der entsprechenden Automatennummer mit, welcher Automat betroffen ist. Die Automatennummer ist am Automaten ersichtlich.
Was tue ich, wenn ein Kopierer kaputt ist oder zu viel Geld von meiner Karte abgebucht wird?
Bitte wenden Sie sich bitte an den IT-Service der Universität Kassel.
Woher bekomme ich mehr Informationen, zum Beispiel zu den Preisen für Kopien?
- http://www.uni-kassel.de/its-handbuch/identitaetsmanagement/campuscard/allgemeine-informationen.html
- http://www.uni-kassel.de/its-handbuch/computerarbeitsplaetze/kopierfunktionen/kopieren-co.html
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich rund um´s Bezahlen mit der CampusCard Fragen habe?
Unter campuscard((at))studierendenwerk.uni-kassel.de beantworten wir Ihnen gerne Ihre Fragen.