Noch in diesem Sommer soll das 27. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft treten. Neben einer generellen Anhebung des Förderhöchstsatzes sollen zukünftig auch deutlich mehr Auszubildende und Studierende vom BAföG profitieren. Die geplanten Änderungen im Überblick.
Die aktuelle Bundesregierung plant, die Bedarfssätze von 427 Euro auf 449 Euro, den Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro auf 160 Euro und den Wohnungszuschlag von 325 Euro auf 360 Euro zu erhöhen. Zusammen mit den Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung wird der Förderhöchstsatz so von derzeit 861 Euro auf zukünftig 931 Euro steigen.
Außerdem soll BAföG zukünftig deutlich mehr Studierende erreichen. Dazu ist geplant, die Einkommensfreigrenze der Eltern um 20 Prozent und den Freibetrag für eigenes Vermögen von derzeit 8.200 Euro auf 45.000 Euro anzuheben. Darüber hinaus sollen auch die Altersgrenzen, die derzeit für den Beginn einer förderfähigen Ausbildung bei 30 Jahren und für den Beginn eines Masterstudiums bei 35 Jahren liegen, auf einheitlich 45 Jahre erhöht werden.
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