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Verlängerte Regelstudienzeit durch Coronapandemie

Im Rahmen der Corona-Pandemie hat sich die Regelstudienzeit aller im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022 immatrikulierten Studierenden um jeweils ein Semester verlängert. Das bedeutet, dass BAföG-Geförderte bis zu vier Semester länger BAföG bekommen, wenn ihre Regelstudienzeit bzw. Förderungshöchstdauer nach dem Stichtag 15. März 2020 endet. Ähnliches gilt für die Vorlage des Leistungsnachweises. Die zuvor genannten Semester werden als sogenannte „0-Semester“ gewertet. BAföG-Geförderte müssen den Leistungsnachweis daher erst bis zu vier Semester später vorlegen.

BAföG & systemrelevante Berufe

Damit sich ein Engagement in systemrelevanten Berufen für BAföG-Geförderte lohnt, wurde und wird zusätzliches Einkommen, das ab dem 1. März 2020 in einer systemrelevanten Tätigkeit erzielt wird, nicht angerechnet. Das gilt sowohl für eine neu aufgenommene Arbeit als auch für aufgestockte Arbeitszeit. Wenn BAföG-Geförderte schon vorher in einem systemrelevanten Beruf gearbeitet haben, wird das Einkommen daraus weiter in der bisherigen Höhe angerechnet, zusätzliche Stunden bleiben aber anrechnungsfrei. Die Anrechnungsfreistellung von Erwerbseinkünften in systemrelevanten Bereichen gilt bis Ende Dezember 2022; danach kann leider keine Freistellung mehr erfolgen.

  • Die Sonderregelung gilt nicht für Eltern, Geschwister oder andere Angehörige. Und sie gilt auch nicht für Einkommen aus Pflichtpraktika etc. (§ 23 Absatz 3 BAföG).
  • Welche Berufsgruppen als systemrelevant gelten, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. (Genauere Informationen erhalten Sie u.a. auf der Webseite Gesetze-im-Internet.de)
  • Wenn Sie Fragen zu den pandemiebedingten Begünstigungen haben, sprechen Sie gerne mit Ihrer BAföG-Beraterin / Ihrem BAföG-Berater.
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