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KfW-Studienkredit

Studieren kostet Geld. Der Studienkredit der KfW-Förderbank kann ein Modell der Studienfinanzierung sein, zumal er einkommensunabhängig gezahlt wird. Ob man sich jedoch die hohen finanziellen Belastungen in der Rückzahlungsphase zutrauen sollte, will wohl überlegt sein.
Wer kann einen Antrag stellen?
Volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland, die bei Studienbeginn maximal 44 Jahre alt sind und zu einer der nachfolgenden Gruppen zählen:

  • Deutsche Staatsangehörige mit inländischer Meldeadresse sowie deren Familienangehörige (ungeachtet deren Staatsbürgerschaft), die sich mit dem/der deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind. (Familienangehörige sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, eigene Kinder und Kinder des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners, die maximal 20 Jahre alt sind oder die Unterhaltsansprüche haben.)
  • EU-Staatsangehörige, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind sowie deren Familienangehörige, die sich mit dem/der EU-Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind (ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft und der Dauer ihres bisherigen Aufenthalts im Bundesgebiet).
  • So genannte Bildungsinländer mit inländischer Meldeadresse, die ihre deutsche Hochschulzugangsberechtigung durch einen Schulabschluss in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.

 

Was wird gefördert?

  • Grundständige Studiengänge (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) in Form eines Erst- und Zweitstudiums.
  • Postgraduale Studiengänge (Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudium) und Promotion.
  • In Vollzeit-  oder auch Teilzeitstudien (z. B. berufsbegleitend)

 

Wie viel Förderung gibt es und wie lange wird gezahlt?
Die monatliche Förderung liegt zwischen 100 und 650 Euro. Jeder / jede kann monatlich selbst entscheiden, wie viel Geld er oder sie benötigt.

Die Dauer der Auszahlungsphase bei Beantragung der Finanzierung eines grundständigen Erst-/Zweitstudiums ist von Ihrem Alter am1. April oder am 1. Oktober vor Finanzierungsbeginn abhängig. Wenn Sie höchstens

  • 24 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 14 Fördersemester.
  • 34 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 10 Fördersemester.
  • 44 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 6 Fördersemester.


Für Studierende, die die Altersgrenze überschritten haben, aber bereits Semester in dem aktuell zu fördernden Studiengang absolviert haben, werden die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Semester dem Höchstalter entsprechend zugerechnet.

Wer einen Antrag auf Finanzierung eines postgradualen Studiums oder einer Promotion stellt und am 1. April oder am 1. Oktober vor Finanzierungsbeginn höchstens 44 Jahre alt ist, erhält eine Zusage über bis zu sechs Semester.


Wie funktioniert die Rückzahlung?
Grundsätzlich beginnt die Tilgungsphase 18 Monate nach der letzten Zahlung. Zinsen müssen aber auch nach der letzten Förderung weitergezahlt werden. Für die Rückzahlung kann man sich max. 25 Jahre Zeit lassen, höchstens jedoch bis zum 67. Lebensjahr. Die Mindestsumme, die man seinem Kreditgeber monatlich zurück überweisen muss, beträgt 20 Euro.

Bei einem Darlehen von 30.000 Euro, dass man in zehn Jahren zurückzahlen will, kommt man aber schnell über 300 Euro im Monat – egal ob man nach dem Studium ein festes Einkommen hat oder nicht.


Mit wie viel Zinsen muss ich rechnen?
Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie über den Konditionenzeiger der KfW, unter "Bildung - private Antragsteller". Um sich ein Bild von der tatsächlichen Zinsbelastung machen zu können, sollten Sie aber unbedingt den Tilgungsrechner der KfW-Bank nutzen.


Wie komme ich an einen Darlehensvertrag?
Entweder direkt auf der Webseite der KfW-Bank. Besser aber über das Studierendenwerk Kassel. Denn nur dann können wir Sie vor dem Vertragsabschluss über mögliche Alternativen zum Kredit beraten und Ihre Fragen beantworten. Nutzen Sie für diesen Weg das KfW-Kreditportal, füllen Sie den Antrag aus und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.

In jedem Fall benötigen Sie für den Antrag:

  • ein amtliches Ausweisdokument, aus dem sich die inländische Meldeanschrift ergibt (Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der gültigen und maximal drei Monate alten Meldebestätigung)
  • eine gut lesbare Kopie des Ausweisdokuments
  • die Studienbescheinigung / Immatrikulationsbescheinigung mit Studienfach, Semesterzahl und angestrebtem Abschluss
  • einen Kontoverbindungsnachweis (Bank-Karte)
  • gegebenenfalls das Leistungsnachweis-Formular (Bestandteil des Antrags) für einen Antrag nach dem 6. Semester
  • gegebenenfalls für einen Antrag auf Finanzierung eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums oder einer Promotion zusätzlich das vollständig ausgefüllte Formular „Nachweis akademischer Abschluss“ (Für den Antrag auf Finanzierung eines Master-Studiums nach einem Bachelor-Studium braucht man das nicht)
  • gegebenenfalls das Formblatt für nichtdeutsche Antragsteller

 

Jedes Semester neu muss die Studienbescheinigung mit Nachweisprotokoll und Personalausweis beim Vertriebspartner, z. B. beim Studierendenwerk Kassel über dessen Studienfinanzierungsberaterin persönlich eingereicht werden.

Nach dem 6. Fachsemester muss man der KfW vorlegen:

  • bei Bachelor-Studiengängen einen Leistungsnachweis über 90 Credits
  • bei anderen Studiengängen über erbrachte 50 Prozent der für den Studienabschluss notwendigen Leistungen

 

Unsere Empfehlung?
Lassen Sie sich gründlich informieren und beraten und schließen Sie auf keinen Fall vorschnell einen Vertrag ab. Wer BAföG-berechtigt ist, fährt damit auf jeden Fall besser.

Zu prüfen ist auch, ob nicht auch ein Bildungskredit oder - am Ende des Studiums  - ein Studienabschlussdarlehen des Studierendenwerks ausreichen würden.

 

Die Vorteile des KfW-Studienkredits liegen vor allem in seiner Höhe, Laufzeit und der Flexibilität, dank derer man den Betrag monatsweise selbst ändern kann.

 


Ihre Fragen zum KfW-Studienkredit beantworten Ihnen beim Studierendenwerk Kassel

Studienfinanzierungsberaterin Anja Sajonz und Sozialberater Mike Pillardy

Mehr über den KfW-Kredit unter der kostenfreien (!) Hotline (0800) 539 9003.

Corona / Covid 19: Ausnahmeregelungen für den KfW-Studienkredit

Was Sie wissen müssen

Neuanträge:

Um einen KfW-Studienkredit-Vertrag abschließen zu können, müssen Sie zunächst einen Termin mit der Studienfinanzierungsberaterin vereinbaren.

Bereits laufende Studienkredite:

  • Die Zinsfreiheit für alle KfW-Studienkredite in der Auszahlungsphase endet am 30. September 2022. Wenn Sie das Geld bis dahin nicht komplett zurückgezahlt haben, werden Zinsen fällig. Zurzeit sind das 4,36 Prozent. Das kann teuer werden. Sprechen Sie deswegen unbedingt vorher mit der Studienfinanzierungsberaterin des Studierendenwerks.
  • Im Semester des Vertragsabschlusses ist die Höhe der Auszahlungsbeträge festgelegt. Danach können Sie die Höhe der Auszahlungen monatlich selbstständig verändern.

  • Bei Fragen zu Einzelfällen wenden Sie sich über die KfW-Plattform für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer unter dem Punkt "Konto - Anderes" direkt an Ihre KfW-Sachbearbeiterin / Ihren KfW-Sachbearbeiter.

  • Die Rückmeldung bei der KfW für das Wintersemester muss bis zum 15. Oktober und für das Sommersemester bis zum 15. April erfolgen. Das „Nachweisprotokoll der Immatrikulation“, das man über das Online-Kreditportal der KfW unter dem Punkt „Nachweise“ ausdruckt, die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Ihren Personalausweis (Vorder- und Rückseite) können Sie der Studienfinanzierungsberaterin des Studierendenwerks entweder persönlich vorbeibringen oder ihr per E-Mail schicken.

  • Bitte denken Sie daran, den Leistungsnachweis nach dem 6. Semester (coronabedingt gab es auch eine Verlängerung von einem Semester, wenn man im Sommersemester 2020 in der Auszahlungsphase war) direkt an die KfW zu schicken.

 

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